Die Prüfung der Jahresabschlüsse unserer mittelständischen Mandanten oder auch von Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen erfolgt freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Verpflichtung. Wir sind uns bewusst, dass sich Gesellschafter, Geschäftspartner und Kreditinstitute auf unsere Bestätigungsvermerke verlassen. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch, dass die geprüften Jahresabschlüsse unserer Mandanten im Regelfall auch im Unternehmensregister/Bundesanzeiger offengelegt werden und daher ein wesentliches Informationsinstrument darstellen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung können wir auf Grund der bei der Prüfung erkannten Stärken und Schwächen im Rechnungswesen, dem Kontrollsystem, der steuerlichen Behandlung von Sachverhalten oder anderen Bereichen Verbesserungsvorschläge unterbreiten, die anschließend auf Wunsch gemeinsam umgesetzt werden.
Wir informieren Sie gerne persönlich über unser Beratungsangebot. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!