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Leistungen Wirtschaftsprüfung

Die Prüfung der Jahresabschlüsse unserer mittelständischen Mandanten oder auch von Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen erfolgt freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Verpflichtung. Wir sind uns bewusst, dass sich Gesellschafter, Geschäftspartner und Kreditinstitute auf unsere Bestätigungsvermerke verlassen. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch, dass die geprüften Jahresabschlüsse unserer Mandanten im Regelfall auch im Unternehmensregister/Bundesanzeiger offengelegt werden und daher ein wesentliches Informationsinstrument darstellen.

Im Rahmen der Abschlussprüfung können wir auf Grund der bei der Prüfung erkannten Stärken und Schwächen im Rechnungswesen, dem Kontrollsystem, der steuerlichen Behandlung von Sachverhalten oder anderen Bereichen Verbesserungsvorschläge unterbreiten, die anschließend auf Wunsch gemeinsam umgesetzt werden.

Wir informieren Sie gerne persönlich über unser Beratungsangebot. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Allgemeine Leistungsübersicht

  • Prüfung von Jahresabschlüssen für Konsolidierungszwecke von Konzerntochtergesellschaften
  • Prüfung gemäß Makler- und Bauträgerverordnung

Gesetzliche Pflichtprüfungen

  • von Jahresabschlüssen bei Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand

Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen

  • Kleine Kapital- und Personenhandelsgesellschaften
  • Einzelfirmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Arbeitgemeinschaften
  • Stiftungen
  • Verbände

Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen

  • anlässlich von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Umwandlungen, Auseinandersetzungen und Liquidationen

Prüfung von internen Kontrollsystemen

  • und Teilbereichen der Rechnungslegung, z.B. Geldverkehr, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Forderungen, Inventuraufnahmen

Sonderprüfungen

  • Maßnahmen der Geschäftsführung, Unterschlagungsprüfungen, Nachweisprüfungen bei Zuwendungen öffentlicher Stellen
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